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Bogensport mit Corona-Verordnung

Seit nun einem Jahr beeinträchtigt Corona unsere sportliche Betätigung.
Was können wir, oder besser was dürfen wir in dieser Zeit?

Bogensport ist eine Individualsportart und so können wir unter besonderen Voraussetzungen auch unseren Sport betreiben.

Nur einmal kurz die Verordnung im Überblick:

Die neue Corona-Sondereindämmungsverordnung für den Freistaat Thüringen, die zum 1. April in Kraft getreten ist, untersagt weiterhin den organisierten Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen sowie nicht-öffentlichen Sportanlagen sowie unter freiem Himmel bis mindestens 24. April 2021.

Demnach bleibt medizinisch notwendiger Rehasport (auf Ausstellung eines ärztlichen Rezeptes) ebenso erlaubt wie Individualsport (allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushaltes) unter freiem Himmel.

Ausgenommen von der Untersagung sind auch der Trainings- und Wettkampfbetrieb von Profisportvereinen und Kaderathleten der olympischen, paralympischen, deaflympischen und nichtolympischen Sportarten sowie Kaderathleten des Bundes und des Landes von Special Olympics Deutschland. 

Sportvereine, die einen organisierten Sportbetrieb durchführen - dazu gehören neben dem Trainings- und Wettkampfbetrieb auch Aus- und Fortbildungen, Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen (allesamt in der Präsenz) können nach § 11 Absatz 1, Absatz 2 Nr. 4 des Thüringer Bußgeldkatalogs mit einem Bußgeld zwischen 1.000 und 3.000 Euro belangt werden.


Ausnahme-Möglichkeiten nach Verordnungsrichtlinien

Ausgenommen von der Untersagung nach Absatz 1 sind 1.  der Individualsport ohne Körperkontakt unter freiem Himmel, insbesondere Reiten, Tennis, Golf, Leichtathletik, Schießsport und Radsport allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen des §11,


2. der Trainingsbetriebs von Schülern in den Spezialgymnasien für Sport in Trägerschaft des Landes, 

3. der Trainings- und Wettkampfbetrieb von Profisportvereinen, Kaderathleten der olympischen, paralympischen, deaflympischen und nichtolympischen Sportarten sowie Kaderathleten des Bundes und des Landes von Special Olympics Deutschland sowie 

4. der Sportunterricht nach den Lehr-, Ausbildungs- und Studienplänen § 11 Gemeinsamer Aufenthalt, Kontaktbeschränkung 

(1) Der gemeinsame Aufenthalt umfasst jedes willentliche oder geduldete Zusammensein oder Zusammenkommen mehrerer Personen   zu beliebigen Zwecken. 

(2) Der gemeinsame Aufenthalt ist vorbehaltlich weiterer Ausnahmeregelungen in dieser Verordnung nur gestattet mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, sowie zusätzlich einer haushaltsfremden Person sowie zugehörigen Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Abweichend von Satz 1 ist der gemeinsame Aufenthalt in fest organisierten, nicht geschäftsmäßigen und unentgeltlichen Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn die zu betreuenden Kinder das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nur Kinder aus höchstens zwei Haushalten betreut werden.

Individualsport
Unter Individualsport wird der Sport verstanden, der im Allgemeinen nur von einer Person ausgeführt wird und die überwiegend auf den Leistungen eines Individuums basieren.
 Diese Regelung gilt über alle Sportarten und Disziplinen hinweg.


Individualsport in geschlossenen Räumen (Turnhallen etc.) ist nicht gestattet.

Es ist nach Auffassung des LSB nicht ausgeschlossen, dass sich mehrere Sportler auf einer Sportanlage aufhalten können, solange der Mindestabstand immer - also auch beim Betreten und Verlassen der Sportstätten - gewährt ist. 


Unsere Scheiben stehen im Abstand von 2m, somit wäre da schon der Abstandsregelung genüge getan. Wir würden darum bitten, wenn sich mehrere Mitglieder auf dem Bogenplatz befinden die nicht dem gleichen Haushalt angehören, dann mindestens eine Scheibe zwischen den Sportlern Platz lassen, wenn auf die gleiche Entfernung geschossen wird. 

Siehe dazu auch die laufend aktualisierten Informationen des Landessportbundes Thüringen e.V. unter: https://www.thueringen-sport.de/service/coronavirus/

Die Pflege und Instandhaltung der Sportanlage kann natürlich unter Einhaltung der vertraglichen bzw. hygieneschutzrechtlichen Bedingungen und Regelungen erfolgen.
Ein sicherer Bogenplatz ist die Voraussetzung das Individualsport



Fazit

Wir können unsere Sportart unter folgenden Voraussetzungen betreiben:
1. Abklärung und Genehmigung der Platznutzung mit dem FSV Meuselwitz
2. Sicherheit auf dem Bogenplatz (fester Stand der Scheiben und Absicherung),
3. allein oder mit Angehörigen des eigenen Haushalt,
4. Einhaltung der Abstände nach Verordnung bei Personen die nicht dem gleichen Haushalt angehören.